Wenn das Internet zu langsam ist und man nicht die Geschwindigkeit erhält, die man vermeintlich gebucht hat, ist es ein echtes Ärgernis. Die Bundesnetzagentur stärkt mit neuen Kriterien nicht nur die Rechte der Verbraucher, sondern schafft auch mehr Klarheit.
Ab dem Dezember sollen Verbraucher Zahlungen an den Provider einfacher kürzen können, wenn die versprochene Internetgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Die Kriterien dazu sind von der Bundesnetzagentur als Erstfassung veröffentlich worden und werde nach einer Befragung der Marktteilnehmer endgültig festgelegt.
Durch eine konkrete Regelung wird die Höhe der verminderten Zahlung einfacher gestaltet. Bei einer „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit“ kann der Betrag um soviel gekürzt werden, wie die tatsächliche Datenrate von der Versprochenen abweicht. Bei einer zugesicherten Geschwindigkeit von 100 MBit/s könnte also die Hälfte der Monatsgebühr einbehalten werden, wenn nur 50 MBit/s erreicht werden.
Zur Überprüfung wird das offizielle Tool Breitbandmessung der Bundesnetzagentur verwendet. Wie eine Messkampagne zum Nachweis auszusehen hat, wird im Bereich „Fragen und Antworten“ geklärt. Die Ergebnisse können dann mit den Leistungsangaben im Vertrag mit dem Providers abgeglichen werden. Hier müssen Angaben zur maximalen („bis zu“) aber auch zu der Minimalen Geschwindigkeit gemacht werden.
Quelle: dpa via rtl